Comisión: Ökumenische Trauungen | Documento Nº 086 | Lugar/Ort:ConferenciaPlenaria Past. | Fecha/Datum:1976 | | Resumen/Skopus: Empfehlungen für die Gemeinden und für den Rat der Kirche 1976 | | Conferencia Pastoral Plenaria Igles. Ev. del Río de la Plata Comisión: CASAMIENTOS ECUMÉNICOS Am 18.3. und am 10.5. trafen sich die Pfarrer Schwittay, Kilian und Schimpf zu eingehenden Beratungen über das Thema: Ökumenische TRAUUNGEN. Die Fragestellung lautet: soll den Pfarrern der Evgl. Kirche am Río de la Plata freigestellt werden, an ökumenischen Trauungen teilzunehmen, oder soll an der Empfehlung des Rates der Kirche festgehalten werden. A. Ostern 1969 hat der Rat der Kirche empfohlen, daß Geistliche unserer Kirche nicht bei ökumenischen Trauungen asistieren sollen, wenn diese in der katholischen Kirche gehalten werden. Diese Empfehlung ist 1969 auf der Gesamtpfarrkonferenz (Punkt 13 des entsprechenden Protokolls) als für alle Gemeinden der EKaLP verbindlich erklärt worden. Bei der Empfehlung (Rat der Kirche) bzw. Weisung (Pfarrkonferenz) war man bestrebt, sich die allgemeine Praxis in der Evgl. Kirche in Deutschland zueigen zu machen. Aufgrund der päpstlichen Enzyklika "Motu propio"und den Ausführungsbestimmungen der deutschen katholischen Bischofskonferenz über die rechtliche Ordnung konfessionsverschiedener Ehen (s. dort besonders die Punkte 4 und 5) ist die Begründung der Empfehlung des Rates der Kirche von 1969 weggefallen. Wie aus der 1971 von der deutschen katholischen Bischofskonferenz und dem Rat der Evangelischen Kirche Deutschlands gemeinsam herausgegebene Agende für "gemeinsame kirchliche Trauungen" hervorgeht, bestehen in Deutschland keinerlei Schwierigkeiten im Blick auf Durchführung und Anerkennung einer ökumenischen Trauung. B. Wegen der sehr unterschiedlichen Situation in den verschiedenen Gemeinden unserer Kirche können wir keine allgemeingültige Empfehlung für die Teilnahme evangelischer Geistlicher an ökumenischen Trauungen geben. In Asunción und Montevideo verhält sich die katholische Kirche im Blick auf Trauungen konfessionsverschiedener Partner sehr liberal, teilweise über Erwarten entgegenkommend. In beiden Gemeinden werden ökumenische Trauliturgien auf der Basis der oben angeführten Agende für "gemeinsame kirchliche Trauungen" erarbeitet. Eine in der Evangelischen Kirche bei Assistenz eines Katholischen Geistlichen gehaltene Trauung wird kirchenrechtlich ebenso anerkannt, wie eine Trauung, die in der katholischen Kirche bei Assistenz eines evangelischen Geistlichen gehalten wird. Wir empfehlen den Pfarrern dieser Gemeinden die Teilnahme an ökumenischen Trauungen in ihre seelsorgerische Verantwortung zu stellen. Für Argentinien können wir diese Teilnahme eines evangelischen Pfarrers an einer ökumenischen Trauung zur Zeit nicht empfehlen. Begründung: 1. In vielen Diözesen Argentiniens werden die vatikanischen Bestimmungen im Blick auf die ökumenischen Trauungen (Motu Propio) nicht berücksichtigt, sondern es wird weiterhin nach der alten rigorosen Weise verfahren. 2. Selbst dort, wo die neuen Normen beachtet werden, gibt es noch Bestimmungen, die von uns nicht akzeptiert werden können; a) Eine Dispens von der kanonischen Form der Trauung wird nur für eine Ziviltrauung, NICHT aber für eine evangelische Trauung erteilt. b) Ein katholischer Geistlicher darf nicht an einer Trauung teilnehmen, die in einer evangelischen Kirche gehalten wird, auch wenn es sich um konfessionsverschiedene Partner handelt. c) Bei einer ökumenischen Trauung in einer katholischen Kirche kann der evangelische Geistliche nur folgende Stücke übernehmen: Ermahnung, Gebet und Beglückwünschung des Paares. d) Eine starke Guppe innerhalb der katholischen Kirche Argentiniens zweifelt sogar grundsätzlich die Teilnahme eines evangelischen Geistlichen bei einer kirchlichen Trauung an. (Quellen: Normas para los matrimonios mixtos de la Conferencia Episcopal Argentina en Información Ecuménica 004-14/1972 - Brief des Erzbischofs von Paraná Tortolo an Pfr. Schwittay - Revista Litúrgica Argentina I/73( C. Bei einem Gespräch mit Pfarrer Schwittay äußerte der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz Erzbischof Dr. Tortolo, daß er es begrüßen würde, wenn unsere Kirchenleitung einen Vorstoß unternehmen würde und an die argentinische Bischofskonferenz herantreten würde mit der Bitte, daß man dort doch die bisherige Praxsis bei Trauungen von konfessionsverschiedenen Partnern aufgeben bzw. revidieren möge, um sie auf diese Weise an die in anderen Ländern (z.B. Deutschland)) übliche Praxis anzugleichen. Dr. Tortolo bat, dabei die vorhandenen diesbezüglichen Dokumente aus Europa (Deutschland) zur Verfügung zu stellen (z.B. Die Ausführungsbestimmungen der deutschen katholischen Bischofskonferenz zu "Motu propio", sowie die Agende für die Trauung konfessionsverschiedener Partner. Die Unterzeichneten bitten den Rat der Kirche in diesem Sinne einen Vorstoß zu unternehmen. Buenos Aires, den 10. 5. 1976 gez. gez. gez. K. Schwittay E. Kilian K. Schimpf
|
|