KONFESSIONSWECHSEL am LA PLATA? | Referat Nº 061 | Lugar/Ort:General Ramírez ER | Fecha/Datum:1966 | | Resumen/Skopus: Referat gehalten auf der ER-Pfarrkonferenz in General Ramírez
vom 13.-15.4.1966 im Kampf gegen eine Lutheranisierung unserer Kirche. | | Konfessionswechsel am La Plata? Im November 1965 sind auf der Synodaltagung der Deutschen Evangelischen La Plata - Synode in Rosario neue Statuten beschlossen worden, die den bisherigen Bekenntnisstand unserer Kirchen verändern. Mit der an sich guten Namensänderung in Evangelische Kirche am La Plata hat der Wechsel stattgefunden, der aber am veränderten Namen noch nicht erkennbar ist. Um den Unterschied in der Bezeugung des Glaubensfundamentes unserer Kirche in den neuen Statuten im Verhältnsis zu den alten erkennen zu können, ist es selbstverständlich notwendig, daß wir jeweils die alten bzw. die neuen Statuten für sich betrachten. Allerdings müssen wir zuvor noch einen Blick werfen auf die Vorgeschichte unserer Statuten, d.h. auf die Entstehung unserer Kirche. Wir sind dabei angewiesen auf das, was in den verschiedenen Veröffentlichungen der Vergangenheit darüber berichtet worden ist. Nach der Festschrift von P. Hermann Schmidt "Deutsche Evangelische La Plata - Synode 1899 - 1949" finden sich in den Gemeinden bei der Gründung unserer Kirche einmal Lutheraner, Reformierte und Unierte gemischt vor. Sie gehörten zum anderen den verschiedneen deutschen Volksgruppen an, ja, wir finden darunter auch Schweizer und Schweizerdeutsche. Die verschiedenen deutsche Dialekte wurden gesprochen. Diese Gemeinden fanden sich zu einer Kirche (Synode) zusammen. Damals mußte man sicher erst von einem Zweckverband sprechen. Es ist klar, daß diese Kirche auf eine breite gemeinsame Grundlage gestellt werden mußte. Das geschah dadurch, daß sie sich "über alle interkonfessionellen Unterschiede hinwegsetzte" und die gemeinsame Grundlage unter dem einigenden Namen "evangelisch" fand. Diese neugegründete Kirche "folgt darin dem allgemeinen Brauch der Gemeinden". Die Verschiedenheit der landschaftlichen Herkunft bekam einen gemeinsamen Namen "deutsch" . Auf dieser gemeinsamen Basis "evangelisch" und "deutsch" ist die Deutsche Evangelische La Plata-Synode ihren Weg als Kirche angetreten. Manchmal war es allerdings nicht klar erkennbar, ob "evangelisch" die erste Stelle einnahm, oder "deutsch". Normalerweise gingen "deutsch" und "evangelisch" eine solch enge Verbindung ein, daß man "deutsch-evangelisch"sagen konnte. Die Gemeinden in ihrer Zusammensetzung aus lutherischen, reformierten und unierten Gliedern hatten, bevor sie sich zur Kirche vereinigten, bereits Beziehungen zur Kirche der Altpreußischen Union. Dieser Teil der Heimatkirche entsprach in seiner konfessionellen Struktur der Lage der hier bestehenden und entstehenden Gemeinden. Was lag näher, als daß die neu entstandene Kirche als solche ebenfalls die Verbindung mit der Kirche der Altpreußischen Union aufnahm. In der oben erwähnten Festsschrift schreibt P. Herm. Schmidt auf Seite 22/23 "..... aber noch ein zweiter Grund empfahl, die Verbindung mit der Preußischen Landeskirche aufzuznehmen. Es ergab sich aus der innerkonfessionellen Gemischtheit der Gemeinden. Ihre Glieder waren aus sich selbst "zu derjenigen evangelischen Union gekommen, die weder ein Sonderbekenntnis zugunsten eines anderen beseitigen, noch an Stelle beider ein neues Bekenntnis setzen will, sondern jedem Bekenntnis sein Recht läßt, aber über die Unterschiede das Gemeinsame des Glaubens pflegt." "Dieser Besonderheit entsprechend brauchten die Gemeinden Geistliche, die nicht durch lieblose Lehrstreitigkeiten spalteten und zerschlugen, was sich auf breiter Glaubensgrundlage zusammengefunden hatte und sich einig wußte, sondern den Dienst an der selbstgewachsenen Union mit innerer Überzeugtheit und Hingabe ausführten, Wort und Sakrament mit gleicher Liebe ihren lutherischen und reformierten, deutschen, schweizerischen und französischen Gemeindegliedern darboten. Zu solchen Pfarrern konnte die Preußische Landeskirche verhelfen, die ihrer Verfassung nach uniert ist." Von daher ist es unverständlich, wie Prof. Dr. Held nach kurzem Aufenthalt in Argentinien in seinem Aufsatz "Ruf zur Verantwortung"in "Kirche in der Zeit" behaupten kann, daß sich die hier in Lateinamerika bestehenden Kirchen deutscher Abstammung nur auf Grund der von der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union durch den Evangelischen Oberkirchenrat in Berlin über sie ausgeübten Kirchenleitung als "evangelisch", - sprich "uniert"- verstanden. P. Jakob Riffel weist in seiner Festschrift "Rußlanddeutsche 1878 - 1928" darauf hin, daß die Situation der Rußlanddeutschen, die von der Wolga-Synode hierher kamen, sich darum gern dem Oberkirchenrat in Berlin der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union unterstellten, weil diese Kirche nach ihrer Auffassung der Wolgasynode am nächsten stand. Er schreibt: "Die kombinierte Wolgasynode der Berg- und Wiesenseite war zwar dem Evangelisch-Lutherischen Konsistorium in Moskau unterstellt, nahm aber onsofern eine Sonderstellung ein, als sie in ihrer Mitte lutherische und reformierte Gemeinden hat und bedient. Das war an der Wolga nicht anders möglich und nur dadurch, daß der ursprünglich konfessionelle Hader beigelegt wurde, war eine gedeihliche Entwicklung gewährleistet. Der Evangelische Oberkirchenrat stand dieser Ordnung der Dinge nach seine Auffassung am nächsten." So bekennt sich die erste rußlanddeutsche Gemeinde "General Alvear" in Entre Ríos in ihren Statuten 1899 in Lehre, Gottesdienst und Kirchenzucht -sustancialmente- zum Bekenntnis, zur Liturgie und Ordnung der Evangelischen Kirche Preußens." Nach der faktischen Wirklichkeit, Zusammensetzung und Struktur der Gemeinden und damit der Kirche, die damals ihren Weg antrat, bedeutet das alles bekenntnismäßig, daß Lutheraner, die ihren Glauben nach ihren Bekenntnisschriften bekannten, in kirchlicher Gemeinschaft in einer Gemeinde und in einer Kirche mit den Reformierten, die ihren Heidelberger Katechismus bekannten, lebten. Das alles war mit dem Namen "evangelisch" gemeint. Wenn man auch vielleicht allgemein annehmen muß, daß aus rein praktischen Erwägungen heraus in den meisten Gemeinden der Heidelberger Katechismus zugunsten des luth. Kleinen Katechismus zurückgedrängt wurde, so bleibt es doch eine bekannte Tatsache, daß in den rußlanddeutschen Gemeinden in Entre Ríos von den reformierten Gliedern der Heidelberger Katechismus unbeirrbar festgehalten wurde. Die 2 Pfarrbezirke in San Antonio würden z.B. heute nicht zu unseren Gemeinden gehören, wenn nicht 1905 die reformierten Glieder, als die Gemeinde von der Missourier-Synode zerschlagen wurde, fest auf den Heidelberger Katechismus bestanden hätten. Gleichfalls in Meroú waren es die reformierten Kirchenbrüder, die nach dem Abfall zur Missourier-Synode wieder den Weg zu uns zurückfanden. Von dem Streit in San Antonio schreibt P. Jakob Riffel in der erwähnten Festschrift: ".... Anfangs haben die Missourier nach dem persönlich abgelegtne Geständnis des zweiten von der Missourier-Synode entsandten Pastors Meyer das Bekenntnis der Reformierten unangetastet gelassen, auch die Kinder den reformierten Katechismus lernen lassen, in der Hoffnung, sie allmählich für das Bekenntnis der Missourier-Synode zu gewinnen. Nachdem aber schon der erste Missourier-Pastor schwer unter dieser Unaufrichtigkeit gelitten und wohl deshalb schon nach kurzer Zeit die Stelle wieder aufgegeben hat, wollte P.Meyer klare Verhältnisse schaffen und verlangte von allen Gemeindegliedern die Annahme des missourischen Bekenntnisses. Da sagten sich die Reformierten los und baten wieder um Bedienung von Aldea Protestante aus, sodaß nun wieder eine zeitlang der Pfarrer von Aldea Protestante die ganze Provinz Entre Ríos zu versorgen hatte."-Seite 75 der Festschrift- Im Zuge der Neuordnung der Deutschen Evangelischen Kirche und mit der Gründung des Kirchlichen Außenamtes schloß sich die Deutsche Evangelische La Plata - Synode als Vertreterin aller angeschlossenen Gemeinden der DEK am 1. Oktober 1934 an. Das machte notwendig, daß neue Synodalstatuten erarbeitet wurden. Der Art. II -Glaubensfundament- bekam folgende Fassung: "Der gemeinsame Glaubensgrund der Gemeinden der Deutschen Evangelischen La Plata - Synode ist das Evangelium von Jesus Christus, wie es uns in der Heiligen Schrift offenbart und durch die Reformation neu ans Licht gebracht worden ist." Hier sind erfreuliche konkretere Aussagen über das Glaubensfundament unserer Kirche gemacht worden, allerdings wird bewußt die bekenntnismäßige Zuammensetzung der Gemeinden auf der breiten Grundlage gelassen: "Wie es in der Reformation neu ans Licht gebracht worden ist." Ohne bewußt ein bestimmtes Bekenntnis zu nennen, kam hier die ganze konfessionelle Offenheit zum Ausdruck. In gleicher Weise wie in Deutschland ging in unserer Kirche während der Zeit der Vergötterung des Deutschtums eine stärkere Betonung des Deutschtums vor sich. Ein Zeichen dafür ist der Vorspruch der Ordnung des kirchlichen Lebens. Diese Ordnung wurde auf der Synodaltagung 1937 beschlossen. Die Predigt dieser Synodaltagung konnte so beginnen: "Liebe Gemeinde! Deutsche evangelische Kirche in den Großstädten von Argentinien, Uruguay und Paraguay, deutsche evangelische Kirche in den Wäldern von Misiones und Paraguay, deutsche evangelische Kirche in den weiten Kampgebieten von Argentinien und Uruguay, fast überall in den 3 La Plata- Staaten, die unsere Synode umfaßt, wo deutsche, evangelische Menschen wohnen, ist deutsche, evangelische Kirche." Besonders kennzeichnend für die Herausstellung des Deutschtums in der Kirche war die Beschäftigung mit dem "deutschen" Luther. Es ist in dieser Weise zum ersten Male ein Gefälle zum Luthertum spürbar. In einem Vortrag von Propst Marczynski auf der Gesamtpfarrkonferenz 1935, die sich besonders mit Martin Luther beschäftigte, konnte gesagt werden: "Man redet heute so viel von artgemäßem Christentum. Als Kirche der Deutschen im Ausland wird ganz deutlich auszusprechen sein, daß für uns artgemäßes Christentum ein Christentum lutherischer Prägung ist." In diesem Vortrag, der unter dem Titel "DELPS (Deutsche Evangelische La Plata-Synode) - Zweckverband evangelischer Gemeinden oder Kirche? gehalten wurde, kommt Propst Marczynski auch ausführlicher auf unsere Bekenntnisgrundlage zu sprechen: "Die Bekenntnisgrundlage, die wir mit den anderen christlichen Kirchen gemeinsam haben, sind die 3 altkirchlichen Bekenntnisse, im besonderen das sogenannte Apostolikum. Dazu kommen für uns die reformatorischen Bekenntnisse, von denen ich nur den Luth. und Heidelberger Katechismus hervorhebe, weil diese für unsere praktische Arbeit allein in Betracht kommen. Wir haben in unserer Synode ausgesprochen lutherische Gemeinden und solche mit starkem reformierten Einschlag. Die meisten nennen sich kurzweg "evangelisch", weil ihre Glieder oder deren Familien aus lutherischen, reformierten und unierten Gemeinden kommen. Ich gehe wohl richtig, wenn ich sage, daß in den meisten Gemeinden nach Luthers Kleinem Katechismus unterrichtet und der Heidelberger Kat. nur verschwindend wenig benutzt wird. Wir sollten in allen unseren Gemeinden darauf hinarbeiten, daß Luthers Katechismus allein dem Unterricht zu Grunde gelegt wird. Und wir sollten dahin kommen, daß wir in unserer Synodalordnung klar, kurz und einfach zum Ausdruck bringen: "Der gemeinsame Glaubensgrund der Gemeinden der La Plata-Synode ist Bibel, Apostolikum und Luthers Kleiner Katechismus." Wir spüren die Tendenz hin zum Luthertum, wenn auch noch in Verquickung mit dem Deutschtum. Die Kreise, die sich um den Heidelberger Katechismus scharen, sollen in unserer KIrche absorbiert werden. Eigenartig berührt es den Leser des Vortrages von Propst Marczynski, daß er feststellt, die Gemeinden, die den Heidelberger Katechismus haben, unterscheiden sich in der Abendmahlsfeier, bzw. -lehre nur darin von den Lutheranern, daß sie Brot und Wein in die Hand nehmen, während den Lutheranern aber die Elemente an dem Mund geführt werden. Daraus folgt, daß sie eigentlich den Heidelberger Katechismus nicht mehr brauchten und darum sich auch auf den Kleinen Katechismus Luthers stellen könnten. Meines Erachtens hätte die Reaktion eines Kirchenführers einer Kirche, die "das Evangelium bekennt, wie es in der Reformation neu ans Licht gebracht worden ist", die Meinung sein müssen, daß die Reformierten ihren Heidelberger Katechismus ernster als bisher praktizieren. Es gibt durchaus die Möglichkeit, daß in einer Kirche ein Bekenntnis das andere absorbiert, aber dann wäre es bekenntnismäßige Wahrhaftigkeit, dieses absorbierte Bekenntnis auch weiterhin im Glaubensfundament an einer wichtigen Stelle zu lassen. Daß das Gefälle zum Luthertum dann losgelöst vom sogenannten "deutschen" Luther sich weiter hält, ist nach Beendigung des 2. Weltkrieges an Hand der Erarbeitung von wieder neuen Statuten erkennbar. In dem mir vorliegenden zweiten Entwurf heißt der Art. 3: "El fundamento común de la fe del Sínodo Evangélico Alemán del Río de la Plata es el Evangelio de Jesucristo, como lo revela la Sagrada Escritura del Antiguo y del Nuevo Testamento. Sus testimonios son los símbolos de la Iglesia Primitiva y de la Reforma, especialmente los Catecismos de Lutero y la Confesión de Augsburgo." Wären die Statuten so angenoemmen worden, wären wir schon damals aus einer unierten Kirche eine lutherische Kirche geworden. Wenn wir diesen Entwurf uns ansehen, fällt uns auf, daß gegenüber den vorherigen Statuten die Kirche der Reformation näher bestimmt wurde durch den großen und kleinen Katechismus Luthers und der Augsburger Konfession. Es sind die Bekenntnisse einer lutherischen Kirche. Der Blick zum reformierten Heidelberger Katechismus ist aufgegeben. Allderdings wurde auf der Synodaltagung 1953 in Buenos Aires besonders durch den Einspruch der Gemeinde San Antonio der Heidelberger Katechismus in die Statuten aufgenommen. In dem Protokollbuch der betreffenden Tagung heißt es auf Seite 111: "..... sehr eingehend wurde Art. 3 besprochen und da besonders die Frage, ob der Heidelberger Katechismus als Fundamento de Fe für die der Synode angeschlossenen Gemeinden reformierten Bekennstnisses aufgenommen werden sollte. Dieser Passus war auf Antrag der Gemeinde San Antonio, die zu 2/3 aus Reformierten besteht, eingefügt worden. Es wurde in der Aussprache betont, daß die Gemeinschaft kirchlichen Lebens mit den Reformierten zu den Kennzeichen unserer Synode gehört und ihr Wesen und ihre Situation zur Darstellung bringt. Art. 3 wurde in der vorgeschlagenen Fassung mit einer Stimmenenthaltung angenommen." So mußte denn der Synodalvorsitzende Marczynski in seinem Synodalbericht S. 26 ausführen: "Die Synode hat weiter die Linie verfolgt, die ihr durch die Verbindung mit dem Evangelischen Oberkirchenrat der Altpreußischen Union und später mit dem Kirchlichen Außenamt der DEK und der EKiD vorgezeichnet war. Sie ist entsprechend ihrer Tradition eine Kirche der lutherischen Reformation, die ihren besonderen Charakter in der Gemeinschaft kirchlichen Lebens mit den zu ihr gehörigen reformierten Gemeinden hat, oder anders gesagt, eine unierte Kirche, in der Lutheraner und Reformierte Abendmahlsgemeinschaft und Gemeinschaft des kirchlichen Lebens miteinander halten." Der Art. 3 bekamm folgende Fassung: "Das Glaubensfundament ist das Evangelium von Jesus Christus, wie es uns im Alten und Neuen Testament der Heiligen Schrift gegeben ist. Durch die Anerkennung dieses Glaubensfundamentes bekennt die Deutsche Evangelische La Plata - Synode ihren Glauben zu dem Herrn der einen, heiligen und apostolischen Kirche. Die DELPS bekennt ihren Glauben in Übereinstimmung mit den Bekenntnissen der alten Kirche und der Kirche der Reformation, besonders mit dem Kleinen Katechismus Luthers und der Augsburgischen Konfession. Sie hat ihren besonderen Charakter in der Gemeinschaft des kirchlichen Lebens mit den angeschlossenen reformierten Gemeinden, in denen der Heidelberger Katechismus Gültigkeit hat. Die Synode weiß sich im Glauben mit der Evangelischen Kirche in Deutschland verbunden und mit allen Kirchen, die den Herrn Jesus Christus als Gott und Heiland anerkennen." Durch diesen 3. Artikel wurde unsere Kirche ausgewiesen als das, was sie in Wirklichkeit ist; eine Kirche, in der einmal Gemeinden vorhanden sind, die ihren Glauben bekennen in Übereinstimmung mit der Urchristenheit, der lutherischen Reformation mit besonders dem Kleinen Katechismus und der Augsburger Konfession und in der zum andern Gemeinden vorhanden sind, die ihren Glauben bekennen in Übereinstimmung mit der Urchristenheit, der reformierten Reformation mit dem Heidelberger Katechismus und daß diese beiden Gruppen von Gemeinden in Kirchengemeinschaft miteinander stehen. Daß dieses der Synodalvorstand so verstanden hat, geht aus dem Entwurf für Gemeindestatuten hervor, der den Gemeinden noch vor wenigen Jahren zugesandt worden ist. Diese Bekenntnisgrundlage, daß Augsburger Konfession mit Kleinem Luth. Katechismus und der Heidelberger Katechismus unvermischt nebeneinander bestehen, wurd auch vom verstorbenen Vorsitzenden unserer Kirche, Propst Ostrowski, in seinem Aufsatz "Das Selbstverständnis einer Auslandskirche"-Evgl. Diaspora 27. Jahrgang, Heft 3, Seite 142 unterstrichen: "Wir verkennen nicht den großen Wert der verschiedenen überlieferten Bekenntnisse. Aber wir halten sie nicht für kirchentrennend, sondern wir meinen, daß das unvermischte Beieinander des lutherischen und des reformierten Bekenntnisses innerhalb einer Kirche tragbar ist. In einem übersteigerten konfessionellen Bewußtsein sehen wir die Gefahr, aus Bekenntnisunterschieden Kirchenschranken zu machen." Wie der Synodalvorstand 1956 den konfessionellen Stand der Kirche verstand, geht aus einem Gegenantrag hervor. Die Gemeinde Leandro N. Alem hatte folgenden Antrag gestellt: "Die Synodaltagung wolle den Anschluß der DELPS an den Lutherischen Weltbund beschließen." Der Gegenantrag des Synodalvorstandes lautete: "Die DELPS wünscht auch in Zukunft ihren jetzigen unierten Charakter zu erhalten und tritt deshalb dem Luth. Weltbund nicht bei." Dem Gegenantrag wurde stattgegeben. In einem Faltblatt, das über die Kirche in spanischer Sprache unterrichtete, wird festgestellt, daß unsere Kirche eine unierte (iglesia unida) sei, in der lutherische und reformierte Gemeinden Kirchengemeinschaft und Abendmahlsgemeinschaft pflegen und daß man 90% als Lutheraner und 10% als Reformierte bezeichnen kann. Dieses bewußte Nebeneinander von lutherischen Bekenntnisschriften und Heidelberger Katechismus hatte auch Folgen. In Bezug auf die neugegründete Luth. Fakultät José C. Paz schrieb der stellvertretende Vorsitzende unserer Kirche, Prof. D. Obermüller an die Vorstände der Gemeinden und Pfarrer am 15. September 1956: Beschlüsse des Verwaltungsrates der Fakultät: "Es wird anerkannt, daß a) die La Plata-Synode wegen Art. 3 ihrer Statuten (Heidelberger Katechismus) sich nicht auf Art. 4 (Konkordienformel), Art. 6 und Art. 12 der Fakultätsstatuten festlegen kann. Es wird anerkannt, daß auf beiden Seiten Gewissensbedenken zu beachten sind; daß b) die Synode nicht mehr als konstituierendes Mitglied der Fakultät figuriert und daher der Art. 6 geändert wird." Abschließend zum 3. Art. der alten Statuten ist zu sagen, daß er voll und ganz genügte, um herauszustellen und zu bekunden, welch eine Stellung in unserer Kirche der Kl. Katechismus Luthers mit der Augsburger Konfession und dem Heidelberger Katechismus haben; sie stehen nebeneinander als gleichwertige wenn auch andersartige Bezeugungen des einen Evangeliums von Jesus Christus. Sie schließen sich gegenseitig nicht aus und das Nebeneinander wird nicht als kirchentrennend empfunden, auf der anderen Seite muß bekannt werden, daß der Zusatz in Art. 3 "sie hat ihren besonderen Charakter in der Gemeinschaft des kirchlichen Lebens mit den reformierten Gemeinden, in denen der Heidelberger Katechismus gültigkeit hat", nicht ganz unsere Situation trifft, da es neben den Gemeinden, die sich reformiert nennen können, auch noch in Entre Ríos Gemeindegruppen von Reformierten mit dem Heidelberger Katechismus neben den anderen Gruppen mit dem lutherischen kleinen Katechismus gibt. Besser wäre der Zusatz gewesen: "Sie hat ihren besonderen Charakter in der Gemeinschaft des kirchlichen Lebens mit den angeschlossenenn Gemeinden, in denen der Heidelberger Katechismus gültigkeit hat." Man hätte dadurch die Unterscheidung reformiert und lutherische beiseite lassen können. Allerdings sachgemäßer wäre es gewesen, wenn aus der Achtung vor den Vätern, die als Lutheraner, Reformierte und Unierte unsere Kirche gründeten und sich "evangelisch" nannten, der Heidelberger Katechismus in einer Reihe neben Augsburger Konfession und kl. Katechismus Luthers ohne alle Zusätze als Glaubensfundament genannt worden wäre. Das hätte möglich sein müssen, wenn es wahr ist, was Propst Ostrowski schreibt (sein Aufsatz in der Zeitschrift Ëvgl. Diaspora, Seite 142): "Unsere Kirche ist eine evangelische Kirche der deutschen Reformation; in ihr sind Lutheraner, Unierte und Reformierte gleichberechtigte Glieder." Neben den reformierten Gemeindegliedern der verschiedenen Gemeinden, die als Einzelne im Laufe der Zeit in den Gemeinden mit dem Kleinen Katechismus Luthers ihren besonderen Bekenntnischarakter als Reformierte verloren haben, gibt es in den Entre Ríos-Gesamtgemeinden Gruppen und Gemeinden, die heute noch am Heidelberger Katechismus festhalten. Die beiden Pfarrbezirke San Antonio mit den verschiedenenen Gemeinden sind in der überwiegenden Mehrzahl als reformiert anzusprechen. Pfarre Riffel schreibt im Gemeindebericht dieser Gemeinde für die Synodaltagung Buenos Aires 1949: "Die Gesamtgemeinde San Antonio besteht in ihrer überwiegenden Mehrzahl aus evangelisch-reformierten Christen. Die Lutheraner sind in der Minderzahl." Pfarrer Winkler von der Gesamtgemeinde Viale teilte mit, daß es in dieser Gemeinde Gruppen gibt, die nicht bereit sind, den Heidelberger Katechismus aufzugeben. Ebenfalls reformiert ist die Schweizer Gemeinde Col. Nueva, die angeschlossen ist an die Gesamtgemeinde "General Alvear". Daneben ist zu sagen, daß es nur wenige Gemeindeglieder gibt, die, würde man sie offen fragen, ob sie eine Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft mit den reformierten Brüdern, die den Heidelberger Katechismus haben, ablehnen, diese Frage mit Nein beantworten könnten. Nun sind auf der 22. ord. Synodaltagung in Rosario vom 11. - 14. Novemeber 1965 wiederum neue Statuten beschlossen worden, die mit einer Namensveränderung verbunden war: "Evangelische Kirche am La Plata" heißt es jetzt statt: "Deutsche Evangelische La Plata-Synode". Im 2. Art. dieser neuen Statuten, der Aufgaben, Wesen und Glaubensgrundlage bestimmt, ist der ganze Abschnitt: "Sie hat ihren besonderen Charakter in der Gemeinschaft des kirchlichen Lebens mit den angeschlossenen reformierten Gemeinden, in denen der Heidelberger Katechismus Gültigkeit hat." nicht mehr enthalten. Es ist geblieben nur: "Sie bekennt (diesen Glauben) in Übereinstimmung mit den Bekenntnissen der alten Kirche und den Glaubensartikeln der Reformation, besonders mit dem Kleinen Katechismus Luthers und der Augsburgischen Konfession." Diese Charakterisierung "Glaubensartikel der Reformation, bes. mit dem Kleinen Katechismus Luthers und der Augburgischen Konfession weist uns aus als eine lutherische Kirche. Damit können wir die Aufnahme in den Luth. Weltbund beantragen, können als volles Mitglied in der Luth. Fakultät fungieren und würden von der Vereinigten Lutherischen Kirche von Argentinien als eine lutherische Kirche anerkannt werden (Art. 2 c der Statuten der Vereinigten Lutherischen Kirche von Argentinien). Mit dem jetzigen Art. 2 der Statuten unserer Kirche hat sie ihren Bekennstnisstand als eine unierte Kirche aufgegeben und ist eine lutherische Kirche geworden. Die Möglichkeit einer Interpretation von "Glaubensartikel der Reformation" unabhängig von den folgenden genau bestimmten Bekenntsschriften "Kleinen Katechismus Luthers und Augsbyurgische Konfession" als "gesamtreformatorisch" ist ausgeschlossen. Das wäre nur möglich, wenn es heißen würde: "den Glaubensartikeln der Reformation, besonders mit dem Kleinen Katechismus Luthers und der Augsburggischen Konfession UND DEM HEIDELBERGER KATECHISMUS." An der Definierung unseres Glaubensfundamentes nach den neuen Statuten als einer konfessionell gebundenen lutherischen Kirche kann auch nicht gerüttelt werden, wenn es weiter heißt: "mit einer besonderen Hinneigung zur Gemeinschaft mit den Brüdern der reformierten Bekenntnisse." Dieser Zusatz sagt aus, daß man bei dem Bekenntnis als eine Kirche lutherischer Prägung mit der Augsburgischen Konfession hinneigt zu einer künftigen Abendmahlsgemeinschaft zu den reformierten Brüdern. Dabei ist besonders zu beachten, daß Hinneigung (inclinación) eben nicht bedeutet und damit eben nicht bekannt wird, daß bereits Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft mit den Gemeinden, die den Heidelberger Katechismus bekennen, besteht. Diese bereits bestehende Gemeinschaft wird geleugnet. Auf der Synodalvorstandssitzung im Juli 1965 erklärte der Vorsitzende, nachdem ich schwerste Bedenken gegen den Statutenentwurf in Bezug auf das Herauslassen des Heidelberger Katechiusmus kategorisch: "In unseren Gemeinden gibt es keinen Heidelberger Katechismus." Erst auf den Hinweis auf die Wirklichkeit unserer Gemeinden mit ihm wurde resigniert geantwortet, er habe ja auch nichts dagegen. Es wurde aber gleichzeitig gesagt, daß eigentlich doch nur die wenigen Fragen, die in unseren "Schild des Glaubens" stehen, unterrichtet werden und wo es anders geschieht, da haben Amtsbrüder eigenmächtig den ganzen Heidelberger Katechismus wieder eingeführt. Das konnte geschehen, obwohl der Heidelberger Katechismus sogar noch im Glaubensfundament verankert war, wie wird es aber heute oder morgen sein, nachdem sich auf das Glaubensfundament nicht mehr gestützt werden kann. Ein Pfarrer unserer Kirche hat bei dem jetzt so formulierten Bekenntnisstand nicht mehr die Freiheit, den Heidelberger Katechismus zu unterrichten. Er kommt in die große Gewissensnot zwischen der Respektierung des Bekenntnisstandes der Gemeinden und der Kirchenstatuten. Das bedeutet für uns in Entre Ríos, wenn wir beides ernstnehmen wollen, Schwierigkeiten, die noch nicht abzusehen sind. Es ist also zu sehen, daß durch die Formulierung "Mit einer besonderen Hinneigung zur Gemeinschaft mit den Brüdern der reformierten Bekenntnisse", die bestehende Kirchengemeinschaft verleugnet wird. Selbst bei der Erwähnung der (zukünftigen) Gemeinschaft wird mit besonderem Grund nicht mehr von GEMEINDEN mit dem Heidelberger Katechismus geredet, sondern von BRÜDERN, und auch Kirchengemeinschaft oder Gemeinschaft des kirchlichen Lebens paßt nicht, da das Miteinander von lutherischen und reformierten Gemeinden in einer Kirchengemeinschaft nach dem Verständnis des lutherischen Konfessionalismus unmöglich ist; ebenfalls das Nebeneinander der beiden Arten von Bekenntnisschriften. Nach Peter Brunner könnte nur in einer Konkordie ein gemeinsames Bekenntnis erarbeitet werden. ( Das lutherische Bekenntnis in der Union) Für ihn ist es in Übereinstimmung mit der Augsburgischen Konfession nur möglich, "daß den reformierten Brüdern aus einer geistlichen Liebe heraus die Möglichkeit der Teilnahme am lutherischen Abendmahal gegeben wird." Und nach dem Diccionario der spanischen Sprache der REAL ACADÉMIA ESPAñOLA DE MADRID 1956 schwingt auch in der Bedeutung dieses Wortes "inclinación" - Hinneigung- diese Liebe mit. Allerdings kann in diesem Worte unserer Statuten diese Liebe realisiert noch nicht hineingelegt werden, weil man sie ja nur als eine zukünftige Möglichkeit sieht. Selbstverständlich ist das nach lutherischer Auffassung die beste Lösung, daß die Reformierten mit dem Heidelberger Katechismus die Augsburgische annehmen und auf den Katechismus verzichten, sodaß die Augsb. Konfession die Stellung einer Konkordie einnimmt. In diese Richtung sieht der Vizepräsident unserer Kirche, der auf einer Reise durch Entre Ríos - Gemeinden feststellen wollte, ob denn die Reformierten wirklich noch an der Abendmahlsauffassung des Heidelberger Katechismus festhalten. Wir sind also nach dem Wortlaut der neuen Statuten eine lutherische Kirche geworden: "Sie bekennt ( diesen Glauben) in Übereinstimmung mit den Bekenntnissen der alten Kirche und den Glaubensartikeln der Reformation, bes. mit dem Kleinen Katechismus Luthers und der Augsburgiischen Konfession." Wenn man auf diesen Text scharf hinhört, dann liegt darin auch bereits die Annahme der anderen luth. Bekenntnisschriften, wenn auch nicht mehr als solche, die solch ein Gewicht haben wie die 2 erwähnmten. Die Existenz aber des Heidelberger Katechismus als Glaubensfundament wird verschwiegen und verleugnet. Selbst eine "comunión"- Gemeinschaft mit den reformierten Brüdern aus einer karitativen Liebe heraus wird nicht als bestehend bekannt, sondern es wird nur gesagt, da man zu einer solchen Gemeinschaft hinneigt, die Realisierung aber der comunión bliebe der Zukunft überlassen. Prof. Held schreibt in seiner Erklärung zu den neuen Statuten, daß diese Hinneigung zur Gemeinschaft reformierte Gruppen und Gemeinden meint, die zu uns kommen wollen. Die Realisierung der Aufnahme dieser Gruppen bliebe aber kommenden Verhandlungen überlassen, d.h. meines Erachtens nichts anderes als die Akzeptierung des lutherischen Bekenntnisstandes. 1962 nun kam die reformierte Schweizer Gemeinde Nueva Helvecia zu uns und im Bericht des Synodalvorstandes heißt es auf Seite 93: "El curso de catecismo se está llevando a cabo con el manual ordinario del Sínodo." "Der Katechismusunterricht wird an Hand des von der Synode herausgegebenen allgemeinen Handbuches erteilt." In diesem Handbuch - es ist Escudo de la Fe- steht der lutherische Katechismus und nur kaum nennenswerte wenige Fragen des Heidelberger Katechismus. Nach der Annahme der neuen Statuten konnte der Vorsitzende mit gutem Recht sagen: "Wir sind eine lutherische Kirche und könnten daher eigentlich auch in unserem Kirchennamen die Bezeichnung "lutherisch" führen, aus verschiedenen Gründen aber verzichten wir darauf." Hier sei erwähnt, dass schon auf der Synodaltagung Crespo 1959 der Vorwurf gemacht wurde, daß unsere Kirche das Gefälle zum konfessionellen Luthertum habe, was entschieden abgestritten wurde. Was damals als Verleumdung und Fantasterei abgetan wurde, ist nun Wirklichkeit geworden: Auf Grund der Statuten sind wir, ohne daß die Gemeinden es gemerkt haben, lutherisch geworden. Im Bericht des Herrn Oberkirchenrates Hilmar Koch vom Kirchlichen Außenamtes heißt es über die Bezeichnung als "lutherische" Kirche: "Der neue Name "Evangelische Kirche am La Plata" ist, wenn man es will, ein Kompromiß. Gerade in der lateinamerikanischen Weltsituation wäre es zur Abgrenzung von anderen Denominationen gut gewesen, noch einen klärenden Zusatz im Namen zu haben. So stand wohl zwischendurch auch zur Überlegung, ob man die Kirche als 'evangelisch-lutherisch" bezeichnen solle. Ich halte es für gut, daq man dies in Anbetracht der Tradition der Kirche am La Plata nicht getan hat, weil diese zwar in Lateinamerika zu klarerer Abgrenzung, in Deutschland aber voraussichtlich zu nur schwer ausräumbnren Mißverständnissen geführt hätte." -Tätigkeistbericht des Kirchl. Außenamtes für die Zeit vom 1.1. - 31.12. 1965 - Seite 34.- Aus einer Kirche, in der sich Christen aus lutherischen, reformierten und unierten Kirchen zusammenfanden unter dem Namen "evangelisch", die als "gemeinsamen Glaubensgrund das Evangelium von Jesus Christus bekannten, wie es uns in der Heiligen Schrift offenbart und durch die Reformation neu ans Licht gebracht worden ist" und die daran festhielt, was uns von Anfang an selbstverständliche Glaubenshaltung war, "Kirchengemeinschaft mit denen, die den Heidelberger Katechismus bekennen", ist nun eine lutherische Kirche geworden im streng konfessionellen Sinne, die neben den anderen lutherischen Bekenntnisschriften besonders die Augsburgische Konfession und den Kleinen Katechismus Luthers als Bekenntnsisgrundlage hat. Wir sind aus einer unierten Kirche eine lutherische geworden. Wir haben einen Konfessionswechsel vollzogen. Wir können jetzt fragen: Warum nicht? Ein Konfessionswechsel muß ja in einer Kirche möglich sein, wenn 1. die gemeindlichen Situationen bekenntnismäßig es zulassen oder 2. wenn die natürlichen Leitungen der Gemeinden im Einverständnis mit ihren Gemeindegliedern einen Konfessionswechsel bewußt bejahen und wenn 3. im Ringen der Pfarrer und Gemeinden ein consensus über alle mit dem Bekenntniswechsel verbundenen Fragen erzielt worden ist. Wir haben bereits gezeigt, das die gemeindlichen Situationen wenigstens in Entre Ríos offensichtlich ein Festlegen auf nur lutherische Bekenntnisschriften unter Verleugnung des Vorhandenseins des Heidelberger Katechismus aus Wahrhaftigkeitsgründen einfach unmöglich ist. Haben aber die natürlichen Leitungen der Gemeinden, die Vorstände, mit ihren Gemeindegliedern den Konfessionswechsel bejaht? Es war keine Möglichkeit gegeben worden, da die Vorstände die Bedeutung der Statuten an Hand eines Entwurfes beraten konnten. Diese wurden so spät zugesandt, daß bei der Beschlußfassung nur wenige der Delegierten die Gelegenheit hatten, sie durchzulesen, geschweige denn durchzuarbeiten. Nur jeder dritte Delegierte hatte einen Entwurf. Und die Tatsache, daß dieser Entwurf bereits im Juli 1965 versandtbereit war und doch noch nicht an die Gemeinden gesandt wurde, läßt den Verdacht aufkommen, daß die Gemeinden sogar im Unklaren gelassen werden sollten. Außer ganz wenigen Eingeweihten war sonst kaum jemand die Bedeutung der neuen Statuten auf der Syndaltagung klar. Außer der Gemeinde Buenos Aires, die sich wie ein Block für die Annahme einsetzte, konnte keine andere Gemeinde sich auf einer Versammlung oder Sitzung mit den Statuten beschäftigen und klare Direktiven für die Delegierten geben. Als dann in letzter Minute der Entwurf zugesandt wurde, hatte er folgenden Beibrief des Vorsitzenden (u.a.): "Wir raten Ihnen, die Ihnen übersandten Statuten ium Vorstand mit den Pfarrern zu besprechen. Es sei gestattet, darauf hinzuweisen, da bei der Abfassung große Sorgfalt gewaltet hat und sehr viel Zeit verwandt worden ist. Grobe Irrtümer oder Fehler dürften darum kaum feststellbar sein." Noch unverständlicher bleibt, daß für die Beratung des Entwurfes und seiner Annahme mit 3 anderen Tagesordnungspunkten von den Planern 3 Stunden vorgesehen waren. Ist dann wenigstens ein consensus der Gesamtpfarrkonferenz versucht oder errreicht worden? Von dieser Gesamtpfarrkonferenz hatte noch 1956 auf der 19. Ord. Tagung in Esperanza (S.66) berichtet: Die Gesamtpfarrkonferenz ist eine Arbeitsgemeinschaft, die bestrebt ist, in freier Zusammenarbeit mit der Leitung die geistlichen Aufgaben zu erkennen und zu erarbeiten, die sich in den Gemeinden und in der synodalen Gemeinschaft der Gemeinden und in der ökumenischen Gemeinschaft der Kirchen stellen." Obwohl 1 Tag vor der Synodaltagung die Gesamtpfarrkonferenz tagte, wurde das Glaubensfundament nach den neuen Statuten nicht einer Beratung unterzogen. Man wünschte es nicht. Als Vorsitzender der Entre Ríos- Vertretertagung und -Pfarrkonferenz bat ich 14 Tage vor der Synodaltagung den Vorsitzenden, den Statutenentwurf wohl zu besprechen, aber noch nicht zur Beschlußfassung zu stellen, um der Gemeinden willen. Diese meine Bitte wurde mit persönlichen Ambitionen beantwortet. Ist es da verwunderlich, daß unter diesen Verhältnissen die neuen Statuten "mit großer Einmütigkeit" nach anfänglichen Widerständen mit 76 Stimmen dafür, 4 dagegen und 2 Enthaltungen angenommen wurden?: Unkenntnis der Statuten bei Pfarrer und Delegierten; Blockbildung von Buenos Aires; Fürsprache des Kirchlichen Außenamtes; Beschwichtigungsversuche, wie etwa: Wir müssen schlieslich doch Statuten haben. (Alsob wir keine gehabt hätten!) Wir haben doch auf der letzten Synodaltagung beschlossen, daß wir auf der jetzigen die Statuten, die die Kommission erarbeitet hat, beschließen werden. (Das entspricht nicht den Tatsachen!) Es bleibt doch alles beim Alten. Der Heidelberger Katechismus ist nicht hinausgetan, sondern die Basis ist sogar erweitert worden für die reformierten Kreise mit anderen Bekenntnissen. KIrchengeschichtlich, so muß gesagt werden, ist die Veränderung des Bekenntnisstandes unserer Kirche rücksichtslos von einer bestimmten Gruppe durchgesetzt worden, ohne nach dem faktischen Bekenntnisstand zu fragen, unter Zuhilfenahme eines mächtigen Gemeindeblocks und unter Verschleierung der wirklichen Sachlage der Entscheidung. Ob daher diese so zustande gekommene Entscheidunguns bei der Kirchwerdung wirklich einen am La Plata gebotenen Neuanfang ermöglichte? Schon immer seit der Beschäftigung mit dem "deutschen" Luther gab es den Versuch, unsere Kirche zu einer lutherischen Kirche zu machen. Aus Rücksichtnahme vor der wirklichen Situation unserer Gemeinden und aus Sorge vor inneren Unruhen blieb es immer bei den Versuchen. Das wurde anders Anfang 1965. Im März 1965 fanden sich in der Wohnung von Prof. Dr. Held in José C. Paz 4 Männer unserer Kirche zusammen, darunter der Rektor der Luth. Fakultät, Dr. Lesko, von der Vereinigten Lutherischen Kirche. Diese Männer haben bei dieser Zusammenkunft, nach den Worten des Vorsitzenden, den Weg, den unsere Kirche in Zukunft zu gehen hat, festgelegt: "Den Weg einer lutherischen Kirche zu gehen, ohne die Reformierten auszustoßen, aber nicht mehr nach außen in Erscheinung treten zu lassen." "Nach außen lutherisch und nach innen uniert", wurde gesagt. Von anderer Seite wurde ergänzt: "Wir arbeiten jetzt offiziell in den lutherischen Gremien mit und als Unierte werden wir den ganzen lutherischen Block aufsprengen." oder "Mit dem Kopf lutherisch und mit dem Herzen uniert." oder "Dogmatisch und bekenntnismäßig wollen wir lutherisch sein, in der Gesinnung aber sind wir uniert. Unverständlich bleibt, daß zur Festlegung eines neuen Weges unserer Kirche weder die Gemeinden, noch die Gesamtpfarrkonferenz, noch die regionalen Delegiertentagungen mit herangezogen wurden. Und leider muß gesagt werden, daß der Weg, der durch einige Männer unserer Kirche zugewiesen wurde, ein Weg der doppelten konfessionellen Lüge ist. Es ist heute eine Lüge, wenn noch gesagt wird: "Ihr könnt ruhig bleiben, was Ihr seid, uniert oder lutherisch oder reformiert, wenn auch in den Statuten nur der lutherische Bekenntnisstand verankert ist." Vor den Lutheranern lügen wir, wir seien Lutheraner dem Bekenntnis nach und verschweigen die Existenz des Heidelberger Katechismus. Vor den reformierten Gemeinden wird gesagt: "Selbstverständlich nehmen wir euch nicht den Heidelberger Katechismus." und in theologischen Auseinandersetzungen sagen wir: "Selbstverständlich können wir nicht als Glaubensgrundlage die Augburgische Konfession mit Kl. Katechismus Luthers und Heidelberger Katechismus bei uns gelten lassen, denn dann könnten wir nicht bei den lutherischen Organisationen und beim Lutherischen Weltbund mitmachen." Und viele wollen in der Evangelischen Kirche am La Plata, daß wir die Möglichkeit, eine große Rolle einzunehmen, nicht vorbeigehen lassen, was vielen lieber wäre als eine intensive Beschäftigung mit den so wichtigen Fragen der Ökumene und deren Lösungen am La Plata. Zu fragen ist, ob es rechtens sei, daß wir um einer konfessionellen engeren Bindung willen unsere sonst schon so schwachen Kräfte verbrauchen und damit unsere ökumenische Verantwortung nicht wahrnehmen und daß wir um dieser Bindung willen Menschen, Gruppen und Gemeinden, die jahrzehntelang mit uns gegangen sind, als Christen zweiter Güte behandeln, die wir am besten ins hinterste Glied stellen möchten und in der konfessionellen Frage einzuschläfern versuchen? Wir gehen aus einer konfessionellen ökumenischen Weite in eine konfessionelle Enge, in eine doppelte konfessionelle Unwahrheit, die uns dauernd zu neurotischen Handlungen zwingen wird. Wir schämen uns des reformierten Bruders, der soviele Jahrzehnte mit uns gegangen ist. Ob heute noch Heinrich Stubbe von unserer KIrche schreiben kann, was er 1964 in "Wo die Erde aufhört" geschrieben hat?: "Aber man ist zuversichtlich am Río de La Plata. Man hofft, das Bindeglied zwischen Lutheranern und Reformierten sein zu können." (Aus unbekannten Gründen fehlt in der Urschrift die vorletzte Seite 16.) Referat gehalten vor der Entre Ríos-Pfarrkonferenz der Evgl. Kirche am La Plata am 14.4.1966 in General Ramírez von P. Karl Schwittay.
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